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    Gesundheitsschutz beim Heben und Tragen

    Das Heben und Tragen schwerer Lasten gehört in vielen Berufen zum Alltag. Dabei beansprucht diese Tätigkeit den gesamten Bewegungsapparat. Ein hoher Prozentsatz der berufstätigen Erwachsenen in Deutschland hat diesbezüglich bereits schmerzhafte Erfahrungen machen müssen.

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    Gesetzliche Regelung

    Kommt es zur Überforderung der Skelettmuskulatur, kann die Beweglichkeit schnell eingeschränkt sein. Eine Überlastung der Wirbelsäule führt zu Schmerzen und Störungen, manchmal auch zu langfristigen Veränderungen und Schädigungen. In vereinzelten Fällen kann dies sogar eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. Um schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, gelten gesetzliche Grenzwerte für Belastungsgewichte. Dies wurde bereits 1996 mit der Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 90/269/EWG festgelegt. In der Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit ist jeder Vorgang des Bewegens einer Last genau geregelt. Dazu gehört das Bewegen und Abstützen einer Last mit Handkraft ebenso wie das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen und Tragen.

    Optimierte Arbeitsbedingungen mit technischen Hilfsmitteln

    Laut Gesetzgeber müssen die Arbeitsbedingungen vom Unternehmen so gestaltet werden, dass die gesundheitlichen Risiken für die Beschäftigten so gering wie möglich gehalten werden. Die Arbeitsplätze der Beschäftigten und die Arbeitsumgebung sind so zu gestalten, dass sie ihre Arbeit so ergonomisch günstig wie möglich ausführen können. Das bedeutet, dass die Beschäftigten in eine Position gebracht werden müssen, die es ihnen ermöglicht, Lasten in der richtigen Körperhaltung zu heben, zu tragen, zu ziehen oder zu schieben. Unnötige Belastungen müssen vermieden werden. Denn die Muskulatur erzeugt für jede Last die entsprechende Gegenkraft. Die körperliche Verfassung der Beschäftigten ist daher für die manuelle Handhabung von Lasten relevant. Ein fitter Mitarbeiter kann Hebe- und Trageaufgaben in der Regel leichter bewältigen als ein untrainierter. Es gibt Empfehlungen und Belastungsgrenzen, die sich auf das Alter und das Geschlecht beziehen. Werden diese überschritten, müssen geeignete Transportmittel sowie Hebe- und Tragehilfen, wie Schlauchheber oder Vakuumheber, eingesetzt werden.

    Belastung oder Überlastung - wie viel ist zumutbar?

    Es ist fast unmöglich, eine allgemeine Bewertung von Hebe- und Tragetätigkeiten vorzunehmen, ohne zuvor eine umfassende Beurteilung der Aufgaben und des Arbeitsplatzes vorgenommen zu haben. Eine Untersuchung der folgenden Faktoren kann hilfreich sein.

    1. Die Bedeutung der Körperhaltung

    Die Körperhaltung ist beim Heben von Gewichten von zentraler Bedeutung. Als optimal wird eine senkrecht wirkende Kraft oder Druckkraft betrachtet. Diese wird von der Wirbelsäule besser aufgenommen als horizontal einwirkende Kräfte.

    2. Nähe oder Entfernung zum Objekt

    Wird ein Gewicht so gehoben, dass der Abstand zwischen dem gehobenen Gegenstand und dem Körper groß ist, entstehen sogenannte Scherkräfte. Um eine solche einseitige Belastung zu vermeiden, wird empfohlen, keine größere Entfernung zwischen dem zu hebenden oder zu tragenden Objekt aufkommen zu lassen. Stattdessen sollten die Bewegungen möglichst körpernah ausgeführt werden. Vom Heben oder Tragen mit nur einem Arm wird unbedingt abgeraten. Ein einfaches Beispiel hierfür geben Jugendliche ab, die ihre Schultasche oft lässig über die Schulter hängen lassen. Am Abend schmerzt dann der Rücken. Einseitige Belastungen verursachen fast immer Schmerzen.

    3. (K)ein guter Dreh

    Muss man sich unmittelbar nach dem Hochheben drehen, ist Vorsicht geraten. Drehbewegungen, die beim Heben oder Tragen ausgeführt werden, belasten die Wirbelsäule zusätzlich. Man spricht in diesem Fall von Torsionskräften, die negativ auf den Bewegungsapparat einwirken.

    4. Ab und an oder jeden Tag

    Wie oft und wie lange man heben und tragen muss, ist entscheidend. Handelt es sich um Arbeitsvorgänge, die im Berufsalltag regelmäßig wiederholt werden, liegt die Gesamtbelastung höher als bei gelegentlichem Heben und Tragen schwerer Lasten. In diesen Fällen sollte die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Vakuumhebern, als selbstverständlich gelten. Vakuumheber gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, je nachdem, wie schwer die zu hebenden Lasten ausfallen. Saugheber und Schlauchheber vereinfachen das Heben von Lasten von bis zu mehreren Hundert Kilogramm.

    5. Besser aufgewärmt und gut gekleidet

    Die Umgebungstemperatur ist beim Heben ebenfalls maßgeblich. Vor allem Kälte ist problematisch. Bei Arbeiten im Freien oder in gekühlten Räumen ist die menschliche Muskulatur im Allgemeinen weniger belastbar als in einer warmen Umgebung. Vor einer Hebe- oder Tragbewegung kann es daher hilfreich sein, sich vorher ein wenig aufzuwärmen. Ein weiterer Faktor ist die richtige Bekleidung des Beschäftigten. Vor allem dem Schuhwerk wird eine bedeutende Rolle zuteil.

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    Wenn trotzdem gehoben und getragen werden muss

    Es kann immer wieder vorkommen, dass auch in einem Betrieb, in dem eigentlich keine Lasten bewegt werden, vorübergehend Lasten zu heben und zu tragen sind. Stellen Sie sich ein Büro vor, bei dem zu Jahresbeginn dicke Aktenordner umsortiert oder Geräte wie Fax und Drucker umgestellt werden müssen. Das manuelle Heben und Tragen von Lasten nicht immer vollständig vermieden werden. In der Praxis nützt es dem Mitarbeiter, vorher ein zielgerichtetes Training zu absolvieren, bei dem er lernt, Lasten auf richtige Art und Weise zu heben. Mitarbeiter sollten mindestens einmal jährlich bezüglich rückenschonender Arbeitstechniken und Hebe- oder Trageverfahren unterwiesen werden. 

    Mehr Beinarbeit, lieber zweimal gehen

    Beim Anheben ist es besser, die Bein- und Armmuskulatur zu belasten. Das Anheben sollte möglichst mit gestrecktem Rücken durchgeführt werden. Beugt man sich beim Heben, bedeutet das eine ungleich größere Belastung der Wirbelsäule. Lasten werden am besten körpernah transportiert. Es ist einfacher und effektiver nicht alles auf einmal bewegen zu wollen. Besser man trägt kleinere Mengen und macht mehrere Runden.

    Ein Fall für den Betriebsarzt

    Wenn Beschäftigte regelmäßig größere Lasten manuell handhaben müssen, muss gewährleistet sein, dass sie dafür körperlich geeignet sind. Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt kann dies abklären. Auch bei der Unterweisung über richtige Hebetechniken kann ein Mediziner Hilfestellung leisten und die Beschäftigten entsprechend anleiten. Eine Erkrankung im Wirbelsäulenbereich resultiert unter Umständen in einer Berufskrankheit. So ist etwa die „Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten“ von der Bundesregierung anerkannt und wird in der Liste der Berufskrankheiten geführt. 

    Arbeitgeber in der Pflicht, Beschäftigte im Dialog

    Arbeitgeber sind angehalten, die Arbeitsprozesse innerhalb ihres Betriebes zweckmäßig zu organisieren. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein. Der Gesetzgeber betont explizit den Schutz der Lendenwirbelsäule. Als ideal wird in diesem Zusammenhang die gemeinsame Lösungsfindung betrachtet. Bei dieser ermitteln Unternehmer und Beschäftigte die für den jeweiligen Betrieb geeigneten Maßnahmen gemeinsam und setzen diese um. Geschulte Mitarbeiter können in der Regel gut beurteilen, welcher Vakuumheber der Richtige ist. Gemeinsam kann man überlegen, ob der Schlauchheber ausreicht, oder ein leistungsfähigeres Modell angeschafft werden sollte.