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    FIPA Magazin: Wie eine gute Idee Ihr Leben verändern kann

    Vorausgesetzt Sie machen alles richtig! Und das ist nicht so einfach. Denn sogar in Studiengängen die man mit dem Erfinden assoziiert, sind Kurse zum Patentrecht selten. Damit Ihre zündende Idee zum lohnenswerten Erfolg wird, sollten Sie wissen, wo Stolpersteine lauern.

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    Patentrecht für Ingenieure und Konstrukteure

    Traumberuf vieler Maschinenbau-Studenten: Konstrukteur. Wer später forschen und entwickeln will, büffelt gern Mechanik, Thermodynamik oder Vakuumtechnik. Die deutsche Industrie tätigt nach wie vor hohe Investitionen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für Konstrukteure sind das optimale Bedingungen, um Ihrer Passion nachzugehen: ca. 50.000 Patente im Jahr 2017 beweisen das.

    David gegen Goliath

    Wenn auch Sie sich mit dem Thema Patent beschäftigen, fragen Sie sich zuerst wie „erfinderisch“ z. B. Ihre neue Vakuumtechnik tatsächlich ist. Denn die sogenannte „Erfindungshöhe“ entscheidet über die Patentierbarkeit. Das Europäische Patentamt hat deshalb den (europäischen) „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“ geschaffen. Spielen Sie diesen gedanklich durch, um herauszufinden, wie gut Ihre Idee ist: Welcher bekannte Stand der Vakuumtechnik kommt Ihrer Erfindung am nächsten? Das ist der Ausgangspunkt. Fragen und notieren Sie sich nun, wie die objektive Aufgabe lautet, die sich Ihre revolutionäre Vakuumtechnik stellt, um den technisch aktuellsten Stand zu verbessern. Befragen Sie dann (gedanklich) einen Fachmann dazu: Kann er Ihre Aufgabe durch sein Wissen oder andere Techniken auf dem gleichen Weg lösen wie sie? Ja? Dann haben Sie die Vakuumtechnik (noch) nicht revolutioniert, denn die Lösung ist zu „naheliegend“. Klären Sie diese Fragen:

    • Gibt es das Problem schon länger und ist es unter Experten der Vakuumtechnik bekannt?
    • Liegt das Bedürfnis vor, das Problem zu lösen?
    • Überwindet Ihre Erfindung eine technische Fehlvorstellung?
    • Überrascht Ihre Idee die Fachwelt?

    Auch das Patentamt zieht Spezialisten zu Rate. Allerdings keine Menschen, sondern „hybride Charaktere“. Sie sind fiktiv – aus gutem Grund: Um der Antwort „Patent ja oder nein“ möglichst nahe zu kommen, nimmt man an, dass der fiktive Charakter über das weltweite Technik-Know-how verfügt. Gleichzeitig hält man ihn aber für nicht schlau genug, um dem gesamten Wissen Merkmale zu entnehmen und zu kombinieren. Unsere fiktive Person kann also nur routinierte Dinge tun. Kompliziert, oder?

    Unternehmen haben deshalb oft eigene Erfindungsbeauftragte. Denn in forschungs- und entwicklungsfreudigen Firmen wie Bosch oder Siemens kommen jährlich oft tausende Meldungen zusammen. Der Experten hilft, Schutzrechte auf triviale Abwandlungen oder Kombinationen bekannter Aspekte und damit ein Schutzrechte-Wirrwarr zu vermeiden. Bleiben Sie positiv: Oft werden Patentanwälte zitiert mit: „Nicht in jedem Fall ist eine große oder revolutionäre Erfindung erforderlich. Alles was nicht nahe liegt ist patentfähig! Eine große Erfindung kann auch aus diversen kleinen Erfindungen bestehen.“

    Geheimhaltung ist ein Muss

    Nehmen wir an, dass Ihre Vakuumtechnik-Idee das Zeug zum Patent hat! Gehen Sie – außer zum Erfindungsbeauftragten – nicht mit der Idee hausieren! Denn wer ein Patent will, braucht eine neue, also unveröffentlichte Idee. Das Gegenteil ist „neuheitsschädlich“. Wer seine Innovation z. B. als Skizze auf einer internen Messe präsentiert, schädigt sich selbst. Jegliche Vorstellung einer Erfindung ist neuheitsschädlich – auch in einem geschlossenen Händlerkreis. Es versteht sich von selbst, dass auch keine Infos dazu online oder in einer Zeitschrift zu finden sein dürfen.

    Gehen Sie ins Detail

    Wenn Sie angestellt sind, und die Idee zur besseren Vakuumtechnik am firmeneigenen Rechner entstand, dokumentieren Sie alles! Viele Firmen haben dafür eine „Erfindungsmeldung“. Beschreiben Sie Ihre Idee technisch sehr sorgfältig bis ins Detail. Wer hier nachlässig ist, tut sich und der Idee keinen Gefallen. Erinnern wir uns an den „Aufgabe-Lösungs-Ansatz“: Jedes Wort ist relevant! Denn nur die Beschreibung auf dem Papier und nicht die reale Erfindung entscheidet über das Schicksal Ihrer Innovation.

    Bündeln Sie Texte, Zeichnungen und Layouts: Gewährleisten Sie so die Antragstellung auf einen im Schutzumfang breiten und trotzdem noch erfinderischen Patentanspruch. Wer nicht weiß, was neben der Beschreibung seiner Erfindung und der Problemstellung in den Antrag gehört, findet gute Tipps im Internet. z. B. unter www.epo.org. Ist die Tinte aller Beteiligten trocken, schicken Anwalt oder Erfindungsbeauftragter die Papiere ins Patentamt. Ob es das Europäische (EPO) oder ein anderes ist, hängt davon ab, in welchem Land Ihre innovative Vakuumtechnik geschützt werden soll.

    Wem gehört die Idee?

    Der Erfindungsbeauftragte oder Anwalt informiert Sie über das weitere Vorgehen rund um die Rechte an Ihrer Idee. Stichwort: Arbeitnehmer-Erfindungsgesetz. Es basiert darauf, dass technische Erfindungen meist während der Arbeit entstehen. Gängig ist der Kauf der Idee durch den Arbeitgeber. Namhafte Maschinenbauer im württembergischen Waiblingen zahlen nach inoffiziellen Angaben z. B. 750 Euro an ihre Erfinder und erwerben so das Recht auf Verwendung. Laut Erfinderprinzip bleiben Sie aber weiterhin der Schöpfer Ihrer Innovation in der Vakuumtechnik. Und damit ist Ihr Name untrennbar an die Idee geknüpft. Nachdem Ihr Antrag beim Patentamt eingeht, heißt es: warten. Bis hier hin haben Sie etwas erreicht, was nicht jeder schafft – Chapeau!

    Wie geht es weiter

    Beim EPO erfolgen neben einer Eingangs- und Formalprüfung auch aufwendige Recherchen und die Erstellung eines europäischen Rechercheberichtes, den Sie zusammen mit einer ersten Stellungnahme erhalten. Exakt 18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Anmeldung veröffentlicht. Ihnen bleiben jetzt sechs Monate für die Entscheidung, das Verfahren mit Antrag auf Sachprüfung fortzusetzen. Sind alle Gebühren bezahlt, ist Ihre Erfindung jetzt erst mal geschützt. Es folgt die Sachprüfung innerhalb des EPO durch ein Gremium – hier wird entschieden: Patent ja oder nein. Es folgt u. a. die Veröffentlichung im europäischen Patentblatt – wer Veto einlegen will, kann das jetzt. Gleiches Recht für alle: Sie können bis hierher Ihren Antrag zurückziehen und ggf. Beschwerde gegen Bescheide des EPO einlegen. Kurz: Die Behörden tun alles, um Sie und andere vor Patentverletzungen zu schützen.